Artikel / Themen

Schicksalsschlag: So sichern Sie Ihre Familie ab

Die wenigsten Schweizerinnen und Schweizer wissen, wie sie und ihre Familie im Notfall abgesichert sind. Wenn ein Partner invalid wird oder stirbt, hat die Familie meist mit grossen finanziellen Lücken zu kämpfen. Vor allem unverheiratete Paare stehen oft vor einem ernsthaften Problem. Das können Sie jetzt tun.

Bild: © photobyphotoboy/shutterstock.com

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit: Schicksalsschläge passieren häufiger, als man denkt – und sie können jeden treffen. Umso wichtiger ist, dass sich Familien gegen diese plötzlichen Ereignisse absichern.

Die wenigsten wissen jedoch, wie sie und ihre Familie finanziell dastehen, wenn sie invalid werden oder sterben. Die Erfahrung zeigt: Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie in so einem Fall gut geschützt sind.

Grosse Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat

Besonders gefährdet sind unverheiratete Paare: Das Schweizer Vorsorgesystem sichert Lebenspaare viel schlechter ab als Verheiratete, selbst wenn ein Paar gemeinsame Kinder hat. Das Eherecht schützt Verheiratete – Lebenspartner gelten dagegen rechtlich als Einzelpersonen. Bei einem Schicksalsschlag kann das zu einem ernsthaften Problem werden.

Bei einem Todesfall zahlt die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) dem überlebenden Ehepartner eine Witwen- oder Witwerrente aus, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dieser hat zudem Anspruch auf Hinterlassenenleistungen aus der Pensionskasse oder der betrieblichen Unfallversicherung. Auch steht dem überlebenden Ehepartner die Hälfte des Nachlassvermögens zu, wenn nichts anderes in einem Testament, Erb- oder Ehevertrag festgelegt wurde. Mittels Meistbegünstigung können sich Ehepaare noch besser absichern. Denn sonst kann der überlebende Ehepartner leicht in finanzielle Bedrängnis geraten. Im schlimmsten Fall muss er das gemeinsame Eigenheim verkaufen, um seine fixen Ausgaben zu senken oder die Kinder auszuzahlen.

Der Lebenspartner geht dagegen leer aus: Einerseits werden sie von der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt. Ohne Vorkehrungen zu Lebzeiten mittels eines Testaments oder Erbvertrags bekommen sie nichts. Andererseits richten weder AHV noch Unfallversicherung Leistungen aus. Und auch die Pensionskasse und Säule 3a müssen kein Geld auszahlen.

Einige Vorsorgeeinrichtungen tun das aber freiwillig – sofern man sie zu Lebzeiten über die Partnerschaft informiert hat. Zudem verlangen viele, dass mehrere Bedingungen erfüllt sind. Meistens muss man nachweisen, dass man seit fünf Jahren zusammenlebt oder gemeinsame Kinder hat. Wichtig: Fragen Sie nach, was bei Ihrer Pensionskasse und Säule 3a genau gilt, und informieren Sie Ihre Vorsorgeeinrichtungen über Ihren Lebenspartner.

Ursache entscheidet über Leistungen

In der Schweiz ist entscheidend, ob das Erwerbseinkommen aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls wegfällt. Die Leistungen bei Krankheit sind in der Regel viel tiefer. Oft ist die Angst vor einem schweren Unfall allerdings stärker verankert als die Angst vor einer Krankheit – obwohl statistisch die Wahrscheinlichkeit einer Krankheit viel grösser ist. Das zeigt sich auch in den Versicherungsprämien: Krankheitsrisiken müssen meist teurer versichert werden als Unfallrisiken. In der Regel sind die meisten Familien gegen die Folgen eines Unfalls denn auch besser abgesichert.

Einkommen sinkt deutlich bei Invalidität

Wird ein Partner invalid, droht der Familie oder dem Paar ein deutlich kleineres Grundeinkommen. Zwar bezahlen AHV und Pensionskasse beziehungsweise die Unfallversicherung eine IV-Rente. Die Höhe ist dabei abhängig vom Invaliditätsgrad. Was viele vergessen: Wird einer der Ehe- oder Lebenspartner invalid, muss der andere erfahrungsgemäss sein Arbeitspensum reduzieren. Diese Lohneinbusse kann zusätzliche Lücken in die ohnehin schon fragile Vorsorgesituation reissen.

Vorsorgeanalyse zeigt Lücken

Wer mitten im Leben steht, denkt kaum daran, dass ihm etwas passieren könnte. Wenn man Kinder bekommt, ein Haus kauft, Teilzeit arbeitet oder eine Firma gründet, kann sich die Vorsorgesituation aber stark ändern. Wer sich und seine Familie bestmöglich absichern möchte, sollte daher eine umfassende Vorsorgeanalyse durchführen lassen – am besten von einer Fachperson. Diese berechnet die bestehenden Leistungen all Ihrer Versicherungen. Dazu gehören AHV/IV, Pensionskasse, Krankentaggeld- und Unfallversicherung des Arbeitgebers sowie die privaten Risikoversicherungen.

Dabei wird geklärt, ob die Leistungen aus AHV/IV, Pensionskasse und UVG ausreichen, falls man erwerbsunfähig wird. Oder ob die Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind, falls einem etwas zustösst, und ob die Erreichung der finanziellen Ziele gesichert sind, wenn ein Unfall oder eine Krankheit zu Lohneinbussen führt. Nur so können Sie entscheiden, ob ein zusätzlicher Versicherungsschutz nötig ist. Wenn Ihr Arbeitgeber nur durchschnittliche Leistungen vorsieht, müssen Sie Deckungslücken unter Umständen mit einer privaten Risikoversicherung schliessen. Zudem ist es wichtig, dass Sie Ihre Vorsorgesituation regelmässig alle fünf Jahre neu überprüfen – oder immer dann, wenn sich etwas verändert. Und regeln Sie Ihren Nachlass, bevor es zu spät ist.